Urlaubsmodelle

Für die Erstellung und oder spätere Änderungen bestehender Urlaubsmodelle wählen Sie im linken Navigationsbereich unter „Stammdaten“ den Menüpunkt „Mitarbeiter“ aus.

Klicken Sie im Fenster „Mitarbeiter“ auf die Funktion „Urlaubsmodelle“ und dann auf „Neu“, um eine neues Urlaubsmodell zu erstellen.

Damit Sie die zuvor von Ihnen angelegten Urlaubsmodelle bearbeiten können, klicken Sie per „Doppelklick“ auf eines der Urlaubsmodell zur Bearbeitungsmöglichkeit.

Vergeben Sie einen eindeutigen Namen und legen Sie die Anzahl der Urlaubstage, die in diesem Modell als „Jahresanspruch“ gelten. Legen Sie zusätzlich fest an welchen Tagen wieviel Urlaub (ganz oder halb) gebucht werden soll. Schließen Sie den Dialog mit „Speichern“.

Das Urlaubsmodell regelt, wieviel Jahres-Urlaub zur Verfügung steht. Zusätzlich kann ebenfalls festgelegt werden, an welchen Tagen Urlaub in welcher Höhe (ganz oder halb) gebucht wird.

Bei der Anlage eines Urlaubmodells werden folgende Daten benötigt:

  • Name des Urlaubsmodells (zur Erkennung)
  • Einheiten durch Anzahl der Urlaubstage oder Urlaub in Stunden definiert und wählbar
  • Anzahl der Tage (als numerischer Wert für die Berechnung – auch unterjährig)
  • Arbeitszeiten pro Tag (es können neben ganze Tage u.a. für Teilzeitkräfte z.B. auch keine oder halbe Tage angegeben werden)

Hinweis zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:

Wenn keine spezifische Option aktiviert ist, wird der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet:

  1. Monatsermittlung: Es werden die Monate ab dem Zeitpunkt der Zuweisung bis zum Jahresende berücksichtigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Zuweisung unterjährig erfolgt.
  2. Formel zur Berechnung:

    Urlaubsanspruch für ein volles Jahr ÷ 12 × Anzahl der Monate ab Zuweisung

  3. Rundung: Der berechnete Restanspruch wird kaufmännisch auf 0,5 Tage gerundet.

Optionen zur Berechnung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Falls die Berechnung nach den Vorgaben des BUrlG erfolgen soll, empfehlen wir die Aktivierung der folgenden Optionen:

1. Nur volle Monate bewerten:
Diese Option legt fest, ob der Monat des Eintritts eines Mitarbeiters bei der Zuweisung des Urlaubsmodells berücksichtigt wird.

  • Gemäß § 4 BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit (Wartezeit).
  • Bei unterjährigem Eintritt erwirbt der Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 1 BUrlG jedoch für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit einen anteiligen Urlaubsanspruch.

2. Auf volle Tage runden:
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Urlaubstage ab einem halben Tag aufzurunden.

  • Beispiel: Ergeben sich durch die Zwölftelung 12,5 Urlaubstage, wird auf 13 Tage aufgerundet.
  • Bei Werten zwischen 0,1 und 0,4 Urlaubstagen ist abzurunden (z. B. 12,4 Tage werden zu 12 Tagen).

Aktivieren Sie diese Option, wenn die Urlaubsberechnung gemäß den gesetzlichen Anforderungen des BUrlG durchgeführt werden soll.

Zuweisung des Urlaubsmodells

Die Zuordnung des angelegten Urlaubsmodells kann in der Mitarbeiter-Karteikarte direkt auf mehrere Mitarbeiter zugewiesen werden.

Ein angelegtes Urlaubsmodell kann einem Mitarbeiter ebenso in den jeweiligen Mitarbeiterstammdaten hinterlegt und auch wieder bearbeitet werden.

Wird bei der Urlaubstage-Zuordnung das Enddatum leer gelassen, bekommt der Mitarbeiter vom System bei einem Jahreswechsel die verbleibenden Urlaubstage in das nächste Jahr übergeben. Bei einem gesetzten Enddatum verfallen alle verbleibenden Urlaubstage nach Ablauf. Damit ein Mitarbeiter außerhalb eines gewählten Urlaubmodells ein „Sonderurlaub“ gewährt werden kann, müssen Sie den Reiter „Urlaubskorrektur“ wechseln und einen neuen Datensatz hinterlegen. Unter Zeitplanung/Urlaub kann für einen Mitarbeiter Urlaub beantragt und gesetzt werden.