Standorte in venabo

Standorte bilden die geografische Struktur Ihres Unternehmens in venabo ab. Sie ordnen Mitarbeitern einen konkreten Arbeitsort zu und steuern standortbezogene Funktionen wie die automatische Feiertagsberechnung.

💡 Tipp: Legen Sie Standorte an, bevor Sie Mitarbeiter anlegen – so können Sie die Zuordnung direkt beim Erstellen des Mitarbeiterprofils vornehmen.

Standort anlegen

Navigieren Sie zu Stammdaten → Mitarbeiter → Standorte und legen Sie dort einen neuen Standort an.

  1. Öffnen Sie Stammdaten → Mitarbeiter → Standorte.
  2. Klicken Sie auf Neu, um einen neuen Standort zu erstellen.
  3. Vergeben Sie einen aussagekräftigen Namen für den Standort (z. B. „Hamburg“, „München Ost“).
  4. Wählen Sie das zugehörige Land aus der Auswahlliste.
  5. Wählen Sie anschließend das passende Bundesland aus.
  6. Speichern Sie den Standort mit einem Klick auf Speichern.
Standort anlegen - Eingabemaske in venabo
Eingabemaske zum Anlegen eines neuen Standorts mit Land- und Bundeslandzuordnung

Wofür werden Standorte verwendet?

Die Zuordnung eines Mitarbeiters zu einem Standort wirkt sich auf verschiedene Programmbereiche aus:

Funktion Beschreibung
Feiertage venabo ermittelt die geltenden gesetzlichen Feiertage anhand des zugeordneten Bundeslandes automatisch.
Berichte & Auswertungen Zeiten und Abwesenheiten lassen sich nach Standort filtern und auswerten.
Strukturaufbau Standorte bilden eine Organisationsebene, über die Mitarbeiter strukturiert verwaltet werden.

Praxisbeispiel

Szenario: Ein Unternehmen hat Niederlassungen in Hamburg (Hamburg) und München (Bayern). Da in beiden Bundesländern unterschiedliche Feiertage gelten, legt der Administrator zwei separate Standorte an.

Standortname Land Bundesland Besonderheit
Hamburg Deutschland Hamburg Reformationstag als gesetzlicher Feiertag
München Deutschland Bayern Mariä Himmelfahrt und weitere bayerische Feiertage

venabo berechnet die Feiertage für Mitarbeiter am Standort Hamburg und München damit automatisch korrekt – ohne manuelle Nachpflege.

✅ Hinweis: Durch die korrekte Bundeslandzuordnung übernimmt venabo die gesetzlichen Feiertage vollautomatisch – Sie müssen diese nicht manuell hinterlegen.

Häufige Fragen

Kann ich einem Mitarbeiter mehrere Standorte zuordnen?

Nein, jedem Mitarbeiter wird genau ein Standort zugewiesen. Dieser bestimmt unter anderem, welche Feiertage für den Mitarbeiter gelten. Bei wechselnden Einsatzorten empfiehlt es sich, den Hauptstandort des Mitarbeiters zu hinterlegen.

Was passiert, wenn kein Standort zugeordnet ist?

Ohne Standortzuordnung kann venabo keine standortbezogenen Feiertage automatisch berücksichtigen. Stellen Sie sicher, dass jedem Mitarbeiter ein Standort zugewiesen ist, um eine korrekte Zeitberechnung zu gewährleisten.

Kann ich bestehende Standorte nachträglich ändern?

Ja. Öffnen Sie Stammdaten → Mitarbeiter → Standorte, wählen Sie den gewünschten Standort aus und bearbeiten Sie die Angaben. Änderungen wirken sich auf alle Mitarbeiter aus, die diesem Standort zugeordnet sind.

Wie viele Standorte kann ich anlegen?

Die Anzahl der Standorte ist nicht begrenzt. Sie können beliebig viele Standorte anlegen und damit die gesamte Unternehmensstruktur in venabo abbilden.


Zusammenfassung

Thema Wichtigste Information
Pfad Stammdaten → Mitarbeiter → Standorte
Zuordnung Land und Bundesland je Standort wählbar
Hauptfunktion Automatische Feiertagsberechnung nach Bundesland
Anzahl Standorte Unbegrenzt
Empfehlung Standorte vor der Mitarbeiterpflege anlegen