Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage. Viele Unternehmen gewähren Ihren Mitarbeitenden an diesen Tagen trotzdem einen halben arbeitsfreien Tag. Da das Gesetz keine halben Feiertage kennt, lässt sich dies in venabo nicht direkt als Feiertag hinterlegen – es gibt jedoch eine praktische Lösung.

⚖️ Hinweis: Gesetzlich existieren keine halben Feiertage. Heiligabend und Silvester sind reguläre Arbeitstage, an denen betriebliche Sonderregelungen gelten können.

Abwesenheitsgrund anlegen

Legen Sie einen eigenen Abwesenheitsgrund an, um den halben freien Tag abzubilden – zum Beispiel mit der Bezeichnung „Halber Feiertag“ oder „Halber Tag Sonderurlaub“.

💡 Tipp: Aktivieren Sie beim Abwesenheitsgrund die Option „Urlaubsbuchungen anpassen“. Wird an einem solchen halben Abwesenheitstag zusätzlich ein Urlaubsantrag genehmigt, zieht venabo automatisch nur 0,5 Tage statt eines ganzen Tages vom Urlaubsanspruch ab.

Abwesenheit für alle Mitarbeitenden buchen

Sie haben zwei Möglichkeiten, die Abwesenheit zeitsparend für mehrere Personen gleichzeitig einzutragen:

  1. Serienbuchung: Legen Sie die Abwesenheit als Serie für alle Mitarbeitenden an.
  2. Mehrfachmarkierung im Kalender: Markieren Sie den gewünschten Bereich direkt im Kalender und buchen Sie per Rechtsklick.

Sammelbuchung über den Kalender

So buchen Sie die Abwesenheit für mehrere Mitarbeitende gleichzeitig über den Kalender:

  1. Öffnen Sie den Bereich Zeitplanung und wechseln Sie in die Kalenderansicht.
  2. Markieren Sie den gewünschten Tag für alle betroffenen Mitarbeitenden, indem Sie die Auswahl von oben nach unten ziehen.
  3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Markierung.
  4. Wählen Sie im Kontextmenü die zuvor angelegte Abwesenheit aus und bestätigen Sie die Buchung.

⚠️ Hinweis: Tragen Sie die Abwesenheit unbedingt als halben Tag ein. Nur dann funktioniert die automatische Korrektur des Urlaubsanspruchs bei aktivierter Option „Urlaubsbuchungen anpassen“ korrekt.

Praxisbeispiel

Szenario: Ein Unternehmen möchte seinen 20 Mitarbeitenden am 24. Dezember einen halben freien Tag gewähren. Dieser soll nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden – es sei denn, ein Mitarbeitender beantragt zusätzlich Urlaub für diesen Tag.

Schritt Aktion Ergebnis
1 Abwesenheitsgrund „Halber Feiertag“ anlegen, Option „Urlaubsbuchungen anpassen“ aktivieren Abwesenheitsgrund steht für Buchungen bereit
2 Im Kalender alle 20 Mitarbeitenden am 24.12. markieren, per Rechtsklick „Halber Feiertag“ (halber Tag) buchen Abwesenheit ist für alle eingetragen, kein Urlaubsabzug
3 Mitarbeiterin Müller stellt zusätzlich einen Urlaubsantrag für den 24.12. venabo zieht automatisch nur 0,5 Urlaubstage ab
Ergebnis Alle Mitarbeitenden haben den halben freien Tag korrekt hinterlegt; Urlaubsansprüche werden nur bei tatsächlichem Urlaubsantrag angepasst.

Häufige Fragen

Kann ich Heiligabend direkt als Feiertag im System hinterlegen?

Nein. Da Heiligabend und Silvester gesetzlich keine Feiertage sind, ist eine direkte Anlage als Feiertag in venabo nicht möglich. Nutzen Sie stattdessen einen eigenen Abwesenheitsgrund wie „Halber Feiertag“.

Was passiert, wenn ich die Abwesenheit als ganzen statt als halben Tag buche?

Dann funktioniert die automatische Korrektur des Urlaubsanspruchs nicht korrekt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie bei der Buchung explizit „halber Tag“ auswählen.

Muss ich die Option „Urlaubsbuchungen anpassen“ aktivieren?

Die Option ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Ohne sie zieht venabo bei einem zusätzlichen Urlaubsantrag am selben Tag einen vollen Urlaubstag ab – obwohl der Mitarbeitende bereits einen halben Tag als Abwesenheit eingetragen hat.

Kann ich diesen Abwesenheitsgrund auch für andere halbe freie Tage im Jahr nutzen?

Ja. Sie können denselben Abwesenheitsgrund für beliebige betriebliche Sonderregelungen verwenden, bei denen Mitarbeitende einen halben Tag freigestellt werden – zum Beispiel am Faschingsdienstag oder an Brückentagen.

Zusammenfassung

Thema Empfehlung
Feiertag anlegen Nicht möglich – stattdessen eigenen Abwesenheitsgrund erstellen
Bezeichnung Abwesenheitsgrund z. B. „Halber Feiertag“ oder „Halber Tag Sonderurlaub“
Option „Urlaubsbuchungen anpassen“ Aktivieren, damit bei Urlaubsantrag nur 0,5 Tage abgezogen werden
Buchungsart Immer als halben Tag buchen
Sammelbuchung Per Mehrfachmarkierung im Kalender oder als Serienbuchung