Das Gesundheitscenter
In der Zeiterfassung stellt das Gesundheitscenter* eine Auswertungsmöglichkeit als Bewertungstool für Krankheitstage dar.
Kleiner Exkurs zum Bradford-Faktor:
Die Bewertung anhand von den erfassten Daten der Krankheitstage in venabo werden automatisch ausgewertet. Der sogenannte Breadford-Faktor ist dabei die Berechnungsgrundlage und stellt zu jedem Mitarbeiter die Auswertung der Krankheitsdaten dar. Die Bedeutung ist nicht unerheblich für den Arbeitsalltag und der Einstellung zur Arbeit zum jeweiligen Arbeitsplatz. Es kann als Kennzahl zum Führen von Mitarbeitergesprächen dienlich sein.
Der Ursprung kommt aus der britischen Bradford University und eine Studie von dort hat herausgefunden das für die Betriebe viele kurze Abwesenheiten besonders schädlich sind. Die Wissenschaftler haben aus den Ergebnissen den sogenannten Bradford-Faktor entwickelt, mit dem Unternehmen errechnen können, wann es zum Beispiel Anzeichen für vorsätzliches Fernbleiben (Absentismus) gibt und somit Handlungsbedarf besteht. Bereits eine fünfmalige Abwesenheit von zwei Tagen erreicht dabei eine höheren Punktewert als das Fehlen eines kompletten Jahres.
Es gibt dabei mehrere Stufen und auch Farbgebung der Bewertung in venabo. Diese können Sie auch jederzeit textlich oder farblich nach Wunsch ändern in der Systemkonfiguration.
Im Standard wird die Aufschlüsselung wie folgend gekennzeichnet:
„Kein Handlungsbedarf“ (grüne Farbgebung); „Leichte Bedenken“ (gelbe Farbgebung); „Gespräch führen“ (orange Farbgebung); „Disziplinarmaßnahme prüfen“ (pinke Farbgebung); „Ernsthaftes Problem“ (rote Farbgebung)
*WICHTIGER HINWEIS!
Zur Ermittlung des Bradford-Faktors werden die personenbezogenen Daten benötigt. Daten wie z. B. Abwesenheiten aufgrund von Krankheit fallen lt. Artikel 9 der DSGVO unter den besonderen Arten der personenbezogen Daten. Diese Daten dürfen verwendet werden, wenn es die Rechtsvorschrift erlaubt.
Zum Beispiel ist dies für die Personalabteilung im Bereich der Entgeltfortzahlung oder anderer Abrechnungszwecke (BGB, EntgFG) der Fall.
Ein Datum oder Zeitraum für eine Auswertung zu verwenden, um möglicherweise einen Anhaltspunkt für etwaigen Absentismus zu erhalten, ist eine Zweckentfremdung der Verarbeitung. Somit gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage für die berechtigte Prüfung und Anzeige des Gesundheitscenter und die Bewertung der Bradford-Faktor Daten.
Als Rechtsgrundlage gilt die „Einwilligung des Mitarbeiters“ oder das „berechtigte Interesse“ nach Artikel 6 DSGVO.
Somit empfehlen wir das Gesundheitscenter (egal ob als Recht in der Verwaltung oder als Schnellansicht über das Dashlet) nur für Administratoren wie Personalabteilung, Lohnbuchhaltung mit benötigten Zugriffen bereit zu stellen.