Übersicht

venabo berechnet die tägliche Netto-Arbeitszeit auf Basis des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Ausgangspunkt ist die Brutto-Anwesenheitszeit – also die Zeit vom ersten Kommen bis zum letzten Gehen. venabo vergleicht die tatsächlich gestempelten Pausen mit der gesetzlichen Mindestpause und zieht den jeweils höheren Wert ab.


Gesetzliche Grundlage

Definition „Arbeitszeit“ — § 2 Abs. 1 ArbZG

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

🔗 https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html

Die Brutto-Anwesenheitszeit ist damit immer der gesetzliche Ausgangspunkt. Die Ruhepause wird erst im Anschluss herausgerechnet — sie ist das Ergebnis der Berechnung, nicht die Grundlage.

Mindestpausen nach § 4 ArbZG

Anwesenheitszeit Gesetzliche Mindestpause
Bis zu 6 StundenKeine Pause erforderlich
Mehr als 6 bis 9 StundenMindestens 30 Minuten
Mehr als 9 StundenMindestens 45 Minuten

Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause.

🔗 https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html


Berechnungslogik

venabo berechnet die Netto-Arbeitszeit in folgenden Schritten:

  1. Brutto-Anwesenheitszeit ermitteln
    venabo erfasst die Zeit vom ersten Kommen bis zum letzten Gehen des Tages.
  2. Manuell gestempelte Pausen summieren
    venabo addiert alle Buchungen mit dem Status „Pause“. Unterbrechungen unter 15 Minuten wertet venabo nicht als Pause.
  3. Gesetzliche Mindestpause bestimmen
    Anhand der Brutto-Anwesenheitszeit ermittelt venabo die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause nach § 4 ArbZG.
  4. Abzug berechnen
    venabo zieht den höheren Wert ab: entweder die gestempelten Pausen oder die gesetzliche Mindestpause.
  5. Netto-Arbeitszeit ausgeben
    Ergebnis: Brutto-Anwesenheitszeit minus Pausenabzug.

Praxisbeispiel

Szenario: Ein Mitarbeiter stempelt an einem Arbeitstag folgende Zeiten:

Zeit Buchung
07:56Kommen
12:15Pause
12:42Kommen
13:44Pause
13:59Kommen
17:31Gehen

So berechnet venabo die Netto-Arbeitszeit:

Schritt Wert
Brutto-Anwesenheit07:56 – 17:31 = 9 Std. 35 Min.
Gestempelte Pausen27 Min. + 15 Min. = 42 Min.
Gesetzliche Mindestpause (> 9 Std.)45 Min.
Abzug (höherer Wert)45 Min.
Netto-Arbeitszeit8 Std. 50 Min.

Da die gestempelten 42 Minuten die gesetzliche Mindestpause von 45 Minuten unterschreiten, zieht venabo automatisch die vollen 45 Minuten ab.

⚠️ Hinweis: Die Unterschreitung der gesetzlichen Mindestpause (hier: 3 Minuten) zeigt venabo im System als Warnung an, damit Vorgesetzte zeitnah reagieren können.


Sonderfall: Abwesenheit mit „Gehen“ statt „Pause“ gebucht

Das Problem

Verlässt ein Mitarbeiter zwischendurch den Betrieb und stempelt dabei Gehen statt Pause, erkennt venabo die Abwesenheit nicht als Pause. Das nächste Kommen gilt als Beginn eines neuen Arbeitsblocks — die Zwischenzeit fließt jedoch in die Brutto-Anwesenheitszeit ein und verfälscht dadurch die Berechnung.

⚖️ Hinweis: Aus technischen Gründen – unter anderem bei der Nachtschichtbehandlung – unterscheidet venabo strikt zwischen „Gehen“ und „Pause“. Nur Buchungen vom Typ Pause fließen in die Pausenberechnung ein.

Die Lösung: Buchungskorrektur

Korrigieren Sie die fehlerhafte „Gehen“-Buchung manuell in eine Pause-Buchung. So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie die Zeiterfassung des betroffenen Mitarbeiters.
  2. Suchen Sie die fehlerhafte „Gehen“-Buchung, auf die direkt ein „Kommen“ folgt.
  3. Ändern Sie den Buchungstyp von „Gehen“ auf „Pause“.
  4. Speichern Sie die Korrektur. venabo berechnet die Arbeitszeit anschließend automatisch neu.

Fehlerhafte Buchung:

Zeit Buchung
07:00Kommen
10:00❌ Gehen
13:00Kommen
17:00Gehen

Korrigierte Buchung:

Zeit Buchung
07:00Kommen
10:00✅ Pause
13:00Kommen
17:00Gehen

Nach der Korrektur erkennt venabo die Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr als Pause und berechnet die Arbeitszeit korrekt:

Schritt Wert
Brutto-Anwesenheit07:00 – 17:00 = 10 Std.
Gestempelte Pause10:00 – 13:00 = 180 Min.
Gesetzliche Mindestpause (> 9 Std.)45 Min.
Abzug (höherer Wert)180 Min.
Netto-Arbeitszeit7 Std. 0 Min.

Fehlerhafte Buchungen schnell finden – Prüfungscenter

Im Prüfungscenter können Sie eine Prüfregel anlegen, die automatisch alle Zeiterfassungen nach Tagen durchsucht, an denen auf ein „Gehen“ direkt ein „Kommen“ folgt – ohne dass dazwischen eine Pause gebucht wurde. So finden Sie fehlerhafte Buchungen schnell und können sie gezielt korrigieren.

💡 Tipp: Führen Sie regelmäßige Prüfungen im Prüfungscenter durch, um Buchungsfehler frühzeitig zu erkennen – bevor sie sich auf Lohnabrechnung oder Arbeitszeitnachweise auswirken.


Häufige Fragen

Warum zieht venabo nicht zuerst die gestempelte Pause ab und berechnet dann die gesetzliche Mindestpause?

Das würde der gesetzlichen Systematik widersprechen. § 2 Abs. 1 ArbZG definiert Arbeitszeit als die volle Anwesenheitszeit. Erst auf dieser Basis legt § 4 ArbZG die Mindestpause fest. Würde venabo die gestempelte Pause vorab abziehen, ließe sich die Pausenpflicht rechnerisch umgehen: Je mehr Pause jemand stempelt, desto kürzer würde die rechnerische Anwesenheitszeit – und desto geringer die gesetzlich geforderte Mindestpause. Das widerspricht dem Schutzzweck des Gesetzes.

Was passiert, wenn ich mehr Pause gestempelt habe als gesetzlich vorgeschrieben?

venabo zieht in diesem Fall die tatsächlich gestempelte (längere) Pausenzeit ab – immer den höheren Wert.

Beispiel: 60 Minuten gestempelt bei 9 Stunden Anwesenheit → venabo zieht 60 Minuten ab, nicht nur die gesetzlichen 45 Minuten.

Was passiert, wenn eine Pause kürzer als 15 Minuten ist?

Unterbrechungen unter 15 Minuten gelten laut § 4 ArbZG nicht als Ruhepause. venabo wertet diese Zeit nicht als Pause – sie zählt zur Arbeitszeit.

Wer ist verantwortlich dafür, dass die Mindestpause eingehalten wird?

Gemäß § 4 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Mindestpausen sicherzustellen. venabo unterstützt dabei durch automatische Warnhinweise bei Unterschreitung.


Zusammenfassung

Situation Abzug Warnung?
Gestempelte Pause > gesetzliche MindestpauseGestempelte Pause wird abgezogenNein
Gestempelte Pause < gesetzliche MindestpauseGesetzliche Mindestpause wird abgezogen✅ Ja
Keine Pause gestempeltGesetzliche Mindestpause wird abgezogen✅ Ja
„Gehen“ statt „Pause“ gebuchtAbwesenheit wird nicht als Pause erkannt → Buchungskorrektur erforderlich✅ Ja

⚖️ Rechtshinweis: Diese Dokumentation erläutert die Systemlogik von venabo. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.